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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0263 1Stammrechtssatz
Sowohl die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage als auch die Änderung einer solchen setzt ein Ansuchen voraus und ist damit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt
(Hinweis E 24.4.1990, 90/04/0061). Urkundenvorlage allein ist kein Ansuchen (Antrag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040125.X01Im RIS seit
30.10.1990