RS Vwgh 1990/10/30 90/04/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §37;
AVG §63 Abs1;
VStG §51 Abs5;

Rechtssatz

Liegt in Ansehung der Bezeichnung des Berufungswerbers ein zu Zweifeln Anlaß gebender Schriftsatz nicht vor, verpflichtet die mangelnde Berufungslegitimation eines Einschreiters allein die Behörde nicht zum Vorgehen nach § 37 AVG.

Schlagworte

Vertretungsbefugter juristische Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040093.X03

Im RIS seit

19.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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