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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Liegt in Ansehung der Bezeichnung des Berufungswerbers ein zu Zweifeln Anlaß gebender Schriftsatz nicht vor, verpflichtet die mangelnde Berufungslegitimation eines Einschreiters allein die Behörde nicht zum Vorgehen nach § 37 AVG.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040093.X03Im RIS seit
19.01.2001