RS Vwgh 1990/10/30 90/04/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1990
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

BefNwV Überlassung von Arbeitskräften 1988 §1;
GewO 1973 §28 Abs1;
GewO 1973 §323a Abs1 idF 1988/196;
GewO 1973 §323b Abs1 Z1 idF 1988/196;
GewO 1973 §376 Abs1 Z36 idF 1988/196;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ist ua das Vorliegen der vollen (nicht etwa nur einer "hinreichenden") Befähigung. In diesem Sinn umfaßt die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen), sondern allein den normativ geforderten Nachweis dieser Befähigung (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0231)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040067.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten