RS Vwgh 1990/10/30 90/04/0133

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Veröffentlicht am 30.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Für die Berufungsbehörde ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Sachlage und Rechtslage maßgebend. Änderungen der Sachlage und Rechtslage während des Berufungsverfahrens sind daher zu berücksichtigen

(Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040133.X02

Im RIS seit

30.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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