Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Beachte
Besprechung AnwBl 1991/8, 584;Rechtssatz
Als Rechtsvorschriften iSd § 77 Abs 1 zweiter Satz GewO kommen nicht nur generell abstrakte Raumordnungsvorschriften, sondern auch die diese konkretisierenden individuellen Bescheide in Betracht. Dem Bf ist daher zuzugestehen, daß die bel Beh dadurch, daß sie es unterließ, zu prüfen, ob für die in Rede stehende Betriebsanlage allenfalls eine baubehördliche Genehmigung besteht, gegen ihre aus § 39 Abs 2 AVG erfließende Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes verstieß.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040084.X01Im RIS seit
03.05.2001