RS Vwgh 1990/10/30 88/04/0147

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Veröffentlicht am 30.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Rechtssatz

Unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist. Die Beantwortung der Vorfrage liefert ein unentbehrliches Tatbestandsmoment für die Entscheidung in der Hauptsache (E 15.12.1969, 699/68, VwSlg NF Nr 7632 A/1969).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040147.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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