Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Ein Zweifel an der Person des Einschreiters muß sich aus dem Inhalt des Schriftsatzes selbst ergeben und nicht etwa im Hinblick auf daraus nicht erkennbare Motive des Einschreiters bzw frühere Verfahrenshandlungen.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040093.X02Im RIS seit
19.01.2001