RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0123

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Veröffentlicht am 31.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Ein Gasthausparkplatz steht - selbst bei Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis "Parkplatz nur für Gäste" - der Öffentlichkeit insoweit zur allgemeinen Verfügung, als grundsätzlich jedermann "Gast" des Gasthauses werden und als solcher den Parkplatz benützen kann (Hinweis E 3.10.1990, 90/02/0094).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020123.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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