RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/17/0040 E 16. November 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Die Rechtsauskunft eines Organwalters vermag auf die Beurteilung der Schuldfrage dahin Einfluss auszuüben, dass der Auskunftsempfänger hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einen schuldausschließenden Irrtum geführt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020123.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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