Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/17/0040 E 16. November 1984 RS 4Stammrechtssatz
Die Rechtsauskunft eines Organwalters vermag auf die Beurteilung der Schuldfrage dahin Einfluss auszuüben, dass der Auskunftsempfänger hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einen schuldausschließenden Irrtum geführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020123.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009