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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Rechtssatz
Die Abgrenzung der Fahrbahn einer Zufahrtsstraße von der Fahrbahn einer Bundesstraße durch einen Gehsteig bildet kein entscheidendes Kriterium für das Vorliegen der Eigenschaft der Zufahrtsstraße als Straße mit öffentlichem Verkehr.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020123.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009