RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0123

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Veröffentlicht am 31.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Die Abgrenzung der Fahrbahn einer Zufahrtsstraße von der Fahrbahn einer Bundesstraße durch einen Gehsteig bildet kein entscheidendes Kriterium für das Vorliegen der Eigenschaft der Zufahrtsstraße als Straße mit öffentlichem Verkehr.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020123.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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