RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0244

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §299 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs2;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;

Rechtssatz

Hat ein Steuerpflichtiger eine zulässige, aber nicht verpflichtende Teilwerterhöhung unterlassen, so kann von einer unzutreffenden Abgabenfestsetzung keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X08

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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