RS Vwgh 1990/11/6 90/05/0127

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BauO Krnt 1969 §29 Abs3;
BauO Krnt 1969 §4 lita;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurde infolge konsensloser Errichtung von Plakattafeln deren Beseitung iSd § 29 Abs 3 Krnt BauO zu Recht aufgetragen, so ist der Umstand, daß diese Plakattafeln möglicherweise bereits vor 20 Jahren aufgestellt wurden, zumal dann unerheblich, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, daß zu dieser Zeit für ein derartiges Vorhaben keine baubehördliche Bewilligung erforderlich war (Hinweis E 9.5.1979, 576/78).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050127.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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