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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wurde infolge konsensloser Errichtung von Plakattafeln deren Beseitung iSd § 29 Abs 3 Krnt BauO zu Recht aufgetragen, so ist der Umstand, daß diese Plakattafeln möglicherweise bereits vor 20 Jahren aufgestellt wurden, zumal dann unerheblich, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, daß zu dieser Zeit für ein derartiges Vorhaben keine baubehördliche Bewilligung erforderlich war (Hinweis E 9.5.1979, 576/78).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050127.X01Im RIS seit
11.07.2001