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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;Rechtssatz
Eine Nachholung des Ansatzes höherer Teilwerte, der gemäß § 6 Z 2 vierter Satz EStG 1972 bei einem landwirtschaflichen bzw forstwirtschaftlichen Betrieb in vorangegangenen Gewinnermittlungsperioden zulässig gewesen wäre, anläßlich der Betriebsveräußerung kommt auch beim Einnahmenrechner/Ausgabenrechner nicht in Betracht. Daß im Falle des - unterlassenen - Ansatzes höhere Teilwerte jeweils Verluste in dieser Höhe gegenübergestanden wären, ist hiebei gleichgültig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X07Im RIS seit
06.11.1990