RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0244

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs2;
EStG 1972 §6 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;

Rechtssatz

Eine Nachholung des Ansatzes höherer Teilwerte, der gemäß § 6 Z 2 vierter Satz EStG 1972 bei einem landwirtschaflichen bzw forstwirtschaftlichen Betrieb in vorangegangenen Gewinnermittlungsperioden zulässig gewesen wäre, anläßlich der Betriebsveräußerung kommt auch beim Einnahmenrechner/Ausgabenrechner nicht in Betracht. Daß im Falle des - unterlassenen - Ansatzes höhere Teilwerte jeweils Verluste in dieser Höhe gegenübergestanden wären, ist hiebei gleichgültig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X07

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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