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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Die im Waldnutzungsplan einer Agrargemeinschaft enthaltene Befristung der Ausübung von einzelnen Mitgliedern eingeräumten Holzbezugsrechten bewirkt, daß mit Ablauf der Frist diese Rechte erlöschen. Eine nach Fristablauf bescheidmäßig eingeräumte "Fristerstreckung" läuft auf die Einräumung neuer Bezugsrechte hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070032.X01Im RIS seit
11.07.2001