RS Vwgh 1990/11/6 90/05/0102

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Messung des Grundgeräuschpegels dient der Feststellung tatsächlicher Verhältnisse, die zwar im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, nicht aber im baubehördlichen Bewilligungsverfahren nach der Wr BauO als Vergleichsgrundlage herangezogen werden müssen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050102.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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