RS Vwgh 1990/11/6 90/05/0111

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0072 2

Stammrechtssatz

Ohne konkreten Anhaltspunkt für die Unvollständigkeit der Archive für erteilte Baubewilligungen würde es die Erhebungspflicht der Beh überspannen, einen (praktisch unmöglichen) Negativbeweis zu erbringen (Hinweis E 26.4.1990, 90/06/0042)

Schlagworte

Beweismittel UrkundenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050111.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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