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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0072 2Stammrechtssatz
Ohne konkreten Anhaltspunkt für die Unvollständigkeit der Archive für erteilte Baubewilligungen würde es die Erhebungspflicht der Beh überspannen, einen (praktisch unmöglichen) Negativbeweis zu erbringen (Hinweis E 26.4.1990, 90/06/0042)
Schlagworte
Beweismittel UrkundenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050111.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010