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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend ein Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung darf die Berufungsbehörde über einen ein anderes Projekt betreffenden Antrag nicht entscheiden, solange darüber nicht die Behörde erster Instanz abgesprochen hat (Hinweis E 28.10.1986, 86/07/0021, 0064).
Schlagworte
Inhalt der BerufungsentscheidungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070089.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009