RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0244

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;

Rechtssatz

Wendet sich der Bf im Beschwerdepunkt nicht dagegen, daß die belBeh die Rechtsfolgen einer Gesetzesbestimmung ihm gegenüber entgegen dieser Norm nicht gesetzt hat, so ist die in Rede stehende Bestimmung für die Entscheidung über die Beschwerde durch den VwGH nicht präjudiziell.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X09

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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