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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;Rechtssatz
Wendet sich der Bf im Beschwerdepunkt nicht dagegen, daß die belBeh die Rechtsfolgen einer Gesetzesbestimmung ihm gegenüber entgegen dieser Norm nicht gesetzt hat, so ist die in Rede stehende Bestimmung für die Entscheidung über die Beschwerde durch den VwGH nicht präjudiziell.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X09Im RIS seit
06.11.1990