RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0244

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;

Rechtssatz

Zum Ansatz des höheren Teilwertes kann der Steuerpflichtige nicht gezwungen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch 2, § 6 Textziffer 52). Will er dies aber, so ist es seine Sache, im jeweiligen Jahr für eine Aktivierung zu sorgen. Damit weist er (noch nicht verwirklichte) Gewinne aus, die der Besteuerung unterliegen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer § 6 EStG 1972 allgemein, Textziffer 34).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X05

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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