RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0195

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Veröffentlicht am 07.11.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art131a;

Rechtssatz

Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt durch ein Sicherheitswacheorgan ist jener Behörde zuzurechnen, in deren Vollziehungsgewalt sie gehandhabt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010195.X03

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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