RS Vwgh 1990/11/9 90/18/0192

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Veröffentlicht am 09.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1079/76 E 8. Mai 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Die im § 7 AVG verankerte Regelung über die Befangenheit von Verwaltungsorganen läßt die Frage der Behördenzuständigkeit unberührt.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180192.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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