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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Wird der Bf wegen besonders rücksichtswürdiger wirtschaftlicher Interessen von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes befreit, so tritt hinsichtlich seiner Beschwerde gegen den Bescheid, womit festgestellt wurde, daß ein früherer Befreiungsbescheid seine Wirksamkeit verloren habe, weil die für die Befreiung maßgebenden Voraussetzungen weggefallen sind, materielle Klaglosstellung ein.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110129.X01Im RIS seit
09.11.1990