RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0113

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Veröffentlicht am 12.11.1990
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

StVBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Die an das Kraftfahrrecht anknüpfende gesetzliche Regelung der Bemessung des Straßenverkehrsbeitrages nach § 3 Abs 1 StVBG auf der Grundlage der höchsten zulässigen Nutzlast und in Form einer sämtliche Güterbeförderungen in einem Kalendermonat erfassenden Fixbesteuerung bedeutet eine Pauschalierung der Abgabe, die dazu dient, die Ermittlung der mit einem bestimmten Fahrzeug tatsächlich erbrachten Beförderungsleistung zu vermeiden. Bei dieser Rechtslage ist kein Raum für die Berücksichtigung des tatsächlichen Ladegewichtes oder eines durch die Beachtung straßenpolizeilicher Vorschriften allenfalls eingeschränkten Transportvolumens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150113.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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