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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;Rechtssatz
Steht bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung und Verpachtung anderer Objekte im Vordergrund, während die den Hauptzweck eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellende Nutzung des Bodens und der Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse wirtschaftlich in den Hintergrund tritt, handelt es sich bei den Einnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht mehr um Umsätze "im Rahmen" des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern um andere, nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuernde Umsätze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150074.X02Im RIS seit
12.11.1990Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008