Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;Rechtssatz
Verwendet bei parzellenweiser Verpachtung von Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes an mehrere Pächter der Verpächter ihm verbleibende Nutzflächen lediglich zur Obsternte und Hühnerhaltung für vornehmlich den eigenen Bedarf, so stellt dies noch keine ins Gewicht fallende, die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes begründende Tätigkeit dar, die die Verpachtung als mit dem Betrieb im engen Zusammenhang stehende, dienende und ergänzende Maßnahme erscheinen ließe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150074.X05Im RIS seit
12.11.1990Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008