RS Vwgh 1990/11/13 89/08/0229

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Unter Erwerbseinkommen ist in den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG vorliegt, das Entgelt nach § 49 ASVG gemeint, also Geldbezüge und Sachbezüge, auf die der Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält; liegt aber der Beschäftigung im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG kein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG zugrunde, so sind unter dem Erwerbseinkommen die aus dieser Beschäftigung erzielten (im Falle des § 12 Abs 3 lit d AlVG fiktiven) Einkünfte in Geldform oder Güterform zu verstehen (Hinweis E 12.2.1988, 87/08/0050).

Schlagworte

Entgelt Begriff Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080229.X06

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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