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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Neu hervorgekommene Tatsachen iSd § 69 Abs 1 lit b AVG sind nur solche, die bereits zur Zeit des Verfahrens bestanden haben, aber erst später bekannt wurden; erst nach Abschluß des Verfahrens entstandene Tatsachen sind nicht neu hervorgekommen (Hinweis E 13.12.1984, 83/08/0252).
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080041.X01Im RIS seit
13.11.1990