RS Vwgh 1990/11/13 89/08/0229

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1990
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;

Rechtssatz

Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG setzt voraus, daß einerseits das Beschäftigungsverhältnis des Anspruchwerbers (ausgenommen nach Abs 7 und 8) beendet ist, und andererseits weder ein Fall des § 12 Abs 3 lit c, e oder f AlVG vorliegt noch der Anspruchswerber eine neue Beschäftigung gefunden hat (Hinweis E 12.2.1988, 87/08/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080229.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten