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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die in § 12 Abs 3 lit a, b und d aufgezählten Tätigkeiten geben die Richtung an, in der der Beschäftigungsbegriff des § 12 Abs 1 AlVG zu interpretieren ist. Nicht jede mit einem Einkommen verbundene Tätigkeit, sondern nur jede mit einem Erwerbseinkommen verbundene (im Fall des § 12 Abs 3 lit d AlVG letztlich Erwerbszwecken dienende) Tätigkeit ist darunter zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080229.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009