RS Vwgh 1990/11/13 89/08/0229

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3;

Rechtssatz

Die in § 12 Abs 3 lit a, b und d aufgezählten Tätigkeiten geben die Richtung an, in der der Beschäftigungsbegriff des § 12 Abs 1 AlVG zu interpretieren ist. Nicht jede mit einem Einkommen verbundene Tätigkeit, sondern nur jede mit einem Erwerbseinkommen verbundene (im Fall des § 12 Abs 3 lit d AlVG letztlich Erwerbszwecken dienende) Tätigkeit ist darunter zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080229.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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