RS Vwgh 1990/11/13 89/07/0152

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §38;
WRG 1959 §29 Abs1;

Rechtssatz

Durch die bescheidmäßige Verpflichtung des bisher Wasserbenutzungsberechtigten zu im "Interesse der Anrainer erforderlichen notwendigen Vorkehrungen" wird für ein gesondertes Verfahren zur Festsetzung der entsprechenden konkreten Maßnahmen bindend darüber abgesprochen, daß irgendwelche letztmalige Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG von dem bisher Wasserbenutzungsberechtigten auf alle Fälle zu treffen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070152.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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