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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Gemeinsames Merkmal sowohl der selbständigen als auch der unselbständig Erwerbstätigen (zu denen nicht nur Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG zählen) ist, daß sie eine nachhaltige Tätigkeit entfalten, die (ihrem Typus nach) die Schaffung von Einkünften in Geldform oder Güterform bezweckt. (Hinweis E 4.7.85, 83/08/0195)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080229.X07Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009