RS Vwgh 1990/11/14 90/13/0110

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z5;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
EStG 1972 §27 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Mehrbeträge, mit denen der Inhaber des Handelsgeschäfts dem stillen Gesellschafter ausschließlich bisher angesammelte vorzeitige Abschreibungen vereinbarungsgemäß auszahlt und ihn so in weiterem Maße als bisher an den von ihm aus dem Geschäftsbetrieb erzielten Gewinnen teilnehmen läßt, sind der Kapitalertragsteuer unterliegende Einkünfte aus Kapitalvermögen (hier: Abschichtungsbetrag, den der stille Gesellschafter anläßlich der Beendigung der stillen Gesellschaft vom Inhaber des Handelsgeschäfts über seine Einlage hinaus erhielt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130110.X02

Im RIS seit

14.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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