RS Vwgh 1990/11/14 86/13/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 752;

Rechtssatz

Eine Tatsache kann in freier Beweiswürdigung bereits als erwiesen angenommen werden, wenn sie von allen in Betracht kommenden Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat (hier:

Ausf zum Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmsgrund in Betracht kommen; ungeklärte Gutschriften; gleichartige Abgabenverkürzungen in den Vorjahren).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130059.X01

Im RIS seit

14.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten