RS Vwgh 1990/11/14 89/13/0213

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0067 E 16. März 1989 VwSlg 6388 F/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Lösung der Frage, ob jemand eine wissenschaftliche Tätigkeit entfaltet, kann es nur um die Beurteilung solcher Tätigkeiten gehen, die im Streitjahr in Form von Einkünften ihren Niederschlag fanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130213.X01

Im RIS seit

14.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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