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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0067 E 16. März 1989 VwSlg 6388 F/1989 RS 1Stammrechtssatz
Bei Lösung der Frage, ob jemand eine wissenschaftliche Tätigkeit entfaltet, kann es nur um die Beurteilung solcher Tätigkeiten gehen, die im Streitjahr in Form von Einkünften ihren Niederschlag fanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130213.X01Im RIS seit
14.11.1990