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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;Rechtssatz
Da eine sachliche Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung eines Abgabenverfahrens gegen einen bestimmten Abgabepflichtigen nicht besteht (§ 291, § 311 BAO), fällt auch die Erteilung von Auskünften (§ 1 Abs 1 AuskunftspflichtsG) über den Stand eines erstinstanzlichen oder zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens nicht in seinen Wirkungsbereich (hier: wurde Auskunft über ein konkretes Abgabenverfahren eines anderen Abgabepflichtigen begehrt; auf die Frage der Amtsverschwiegenheit oder der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht brauchte nicht mehr eingegangen zu werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130086.X02Im RIS seit
14.11.1990