Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §46;Rechtssatz
Auch das Befahren des zweiten Fahrstreifens einer Autobahn ist grundsätzlich unzulässig, sofern der erste Fahrstreifen von anderen Fahrzeugen nicht befahren wird (Hinweis E 12.9.1980, 677/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030315.X01Im RIS seit
12.06.2001