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L65004 Jagd Wild OberösterreichNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage, ob ein Schutzobjekt Wald iSd § 64 OÖ JagdG vorliegt, stellt keine Vorfrage dar, über die die hiefür zuständige Behörde im Verfahren über einen Wildschadenersatz abschließend und bindend auch für das Verfahren betreffend die Anordnung von notwendigen Schutzmaßnahmen iSd § 64 OÖ JagdG zu entscheiden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030193.X02Im RIS seit
21.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010