Index
21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z5;Rechtssatz
Die Einkünfte aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter fallen in ihrer typischen Ausprägung in Form einer Beteiligung am Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers des Handelsgeschäfts an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130110.X01Im RIS seit
14.11.1990