RS Vwgh 1990/11/14 89/13/0271

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §212 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 435;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1

Stammrechtssatz

In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabenpflichte selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen hat, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 16.4.1971, 1814/69 VwSlg 4215 F/1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130271.X02

Im RIS seit

14.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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