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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ob die Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, daß die Version des Meldungslegers und nicht die Version des Lenkers und der von ihm angeführten Zeugen den Tatsachen entspricht, kann der VwGH in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemeinfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030238.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012