RS Vwgh 1990/11/14 89/13/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters bzw Betriebsberaters kann nicht als ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130213.X03

Im RIS seit

14.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten