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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 7Stammrechtssatz
Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030289.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009