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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AbgÄG 1984;Rechtssatz
Ausf zur Qualifikation von Einkünften aus einer "freiberuflichen Ausübung des physikotherapeutischen Dienstes" iSd § 52 Abs 4 des Bundesgesetzes 1961/102 vor dem AbgÄG 1984 als solche aus Gewerbebetrieb. (Im Vordergrund stand hier nicht die Vermittlung bestimmter Fertigkeiten und Kenntnisse iS einer unterrichtenden Tätigkeit an die Patienten, sondern die Heilbehandlung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130106.X03Im RIS seit
11.07.2001