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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §18;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 87/13/0013 Besprechung in: ÖStZB 1991, 402;Rechtssatz
Die in § 115 Abs 3 BAO verankerte Pflicht der Abgabenbehörde, amtsbekannte Umstände auch zu Gunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen, findet jedenfalls dort eine Grenze, wo die einschlägigen Rechtsvorschriften ausdrücklich eine Antragstellung durch den AbgPfl vorsehen. Das Unterlassen eines fristgerechten Zahlungserleichterungsansuchens oder einer Antragstellung nach § 18 AbgEO - sofern ein solcher überhaupt in Betracht gekommen wäre -
kann daher durch amtswegiges Tätigwerden der Vollstreckungsbehörde nicht substituiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130012.X01Im RIS seit
03.04.2001