RS Vwgh 1990/11/15 90/16/0056

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Veröffentlicht am 15.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §89 idF 1985/571;
KWG 1979 §23 Abs2;

Rechtssatz

Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich nicht um die abschließende rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes, sondern um eine vorläufige Maßnahme zur Regelung eines einstweiligen Zustandes oder zur einstweiligen Sicherung öffentlicher Rechte (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160056.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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