RS Vwgh 1990/11/19 89/10/0201

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Veröffentlicht am 19.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Übliche Transportvorgänge und übliche Feilhaltevorgänge und Verkaufsvorgänge (zB Präsentieren der Ware) im Verkaufslokal sind kein "Lagern", bei dem die Lagerbedingungen einzuhalten wären (vgl Barfuß-Pindur-Smolka, Lebensmittelrecht zum "Handelsbrauch im Verkehr mit Lebensmitteln iZm Lagerung und Gattungsbezeichnung für Bestandteile und Zusatzstoffe").

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Lagern Handelsbrauch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100201.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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