RS Vwgh 1990/11/19 90/10/0099

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Veröffentlicht am 19.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §66 Abs2;
ForstG 1975 §49 idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/07/0008 E 25. Mai 1982 VwSlg 10744 A/1982 RS 1(hier: Erfordernis einer Bewilligung nach § 49 ForstG)

Stammrechtssatz

Die Unterbehörde ist im fortgesetzten Verwaltungsverfahren bei unveränderter Rechts- und Sachlage an die von der Berufungsbehörde in einem gem § 66 Abs 2 AVG 1950 behebenden und die Angelegenheit zurückweisenden Bescheid geäußerte, für die Behebung maßgebende Rechtsansicht gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100099.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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