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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
AusfzF der Zulässigkeit der von der belBeh vorgenommenen Beweiswürdigung im Lichte der dem VwGH diesbezüglich eingeräumten Prüfungskompetenz: Rechtliche Unbefangenheit des Bf kann nach der Lebenserfahrung als eine gewisse Gewähr für die Übereinstimmung von Angaben mit tatsächlichen Verhältnissen angesehen werden.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140180.X02Im RIS seit
20.11.1990