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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen, die in mehreren (jeweils die Abzugsfähigkeit von den korrespondierenden Einnahmen vermittelnden) Aufwendungszusammenhängen stehen, sind bei nicht eindeutiger Trennbarkeit zur Gänze nach dem überwiegenden Zusammenhang zuzuordnen, eine Aufteilung ist diesfalls nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140180.X01Im RIS seit
20.11.1990