RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0180

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aufwendungen, die in mehreren (jeweils die Abzugsfähigkeit von den korrespondierenden Einnahmen vermittelnden) Aufwendungszusammenhängen stehen, sind bei nicht eindeutiger Trennbarkeit zur Gänze nach dem überwiegenden Zusammenhang zuzuordnen, eine Aufteilung ist diesfalls nicht möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140180.X01

Im RIS seit

20.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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