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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0157Rechtssatz
Der Erbe von Betriebsvermögen, der einem Vermächtnisnehmer in Erfüllung der ihm testamentarisch auferlegten Pflichten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens überträgt, tätigt eine Entnahme; er führt diese Wirtschaftsgüter in Erfüllung des Testamentes (wie im Falle einer Schenkung) betriebsfremden Zwecken zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140156.X04Im RIS seit
03.04.2001